Besondere Teilnahmebedingungen

1 Teilnahmebedingungen

Die nachfolgenden besonderen Bedingungen zur Teilnahme an der Interaspa praxis werden vom Aussteller mit der Anmeldung zur Veranstaltung in allen Punkten rechtsverbindlich anerkannt. Die Bedingungen insgesamt bilden die rechtliche Grundlage für die Teilnahme an der Veranstaltung.

2 Veranstalter

Asparagus Handels- und Vertriebs GmbH
Steinstraße 14, 26209 Sandhatten
Tel.: 04482 9082130, Fax: 04482 9082128
Geschäftsführer Fred Eickhorst
Mobil:+49 (0)171-7771100
E-Mail:
Internet: www.asparagusgmbh.de

3 Termin und Veranstaltungsort

03. und 04. September 2025
Hof Eickhorst,
Geschäftsstelle der Vereinigung der Spargel- und Beerenanbauer e.V.
Steinstraße 14,  26209 Sandhatten

4 Termine

Aufbau
01. Sept. 2025    9:00 – 18:00 Uhr
02. Sept. 2025    7:00 – 20:00 Uhr
Öffnungszeiten für Aussteller
03. und 04. Sept. 2025   8:00 – 18:00 Uhr
Öffnungszeiten für Besucher
03. Sept. 2025   9:00 – 17:00 Uhr und
04. Sept. 2025   9:00 – 16:00 Uhr
Abendveranstaltung
03. Sept. 2025   18:00 – 23:00 Uhr
Abbau
04. Sept. 2025    17:00 – 21:00 Uhr
05. Sept. 2025      8:00 – 12:00 Uhr

5 Anmeldeschluss

15.  Juli 2025

6 Anmeldung

Die Bestellung eines Standes erfolgt durch Zusendung der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulare. Der Aussteller erklärt sich mit Änderungen bezüglich der Lage des Standes innerhalb der Ausstellung einverstanden.

 

Besondere Platzierungswünsche als Bedingungen für eine Beteiligung können nicht anerkannt werden. Ebenso werden Anmeldungen unter Vorbehalt nicht berücksichtigt.

 

Die Eintragung im Anmeldeformular ist ordnungsgemäß und deutlich vorzunehmen. Die Folgen einer nicht ordnungsgemäß ausgefüllten Anmeldung trägt der Aussteller.

 

Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller die besonderen Teilnahmebedingungen an. Die Asparagus GmbH ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn ihre Zurschaustellung wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Der Pflichteintrag im Ausstellerkatalog ist obligatorisch und beträgt auch für den Mitaussteller 100,00 €, die dem Hauptaussteller in Rechnung gestellt werden.

7 Zulassung

Zur Ausstellung können nur Firmen, Verbände und Institutionen zugelassen werden, die der Veranstaltung entsprechen. Über die Zulassung zur Veranstaltung und die Platzierung entscheidet der Veranstalter nach seinem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.

8 Standflächenmiete

Die Nettostandflächenmiete entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Genutzte aber nicht bestellte qm auf der Freifläche werden nachberechnet.

9 Zahlungsbedingnungen

a) Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer,
soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist.


b) Die Rechnungserstellung erfolgt nach Zulassung.
Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Kommt der Rechnungsempfänger seiner Zahlungsverpflichtung
nicht innerhalb von 30 Tagen nach, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug.


c) Der Standaufbau ist erst nach Begleichung der Rechnung möglich.
Wichtig für ausländische Aussteller: Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes werden
Messeleistungen an Aussteller im EU-Beitrittsgebiet
grundsätzlich ohne Umsatzsteuer fakturiert.
Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ist jedoch nur möglich,
wenn von den Ausstellern eine gültige Anschrift,
Rechtsform und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt.
Bitte tragen Sie die Nummer unbedingt in das Anmeldeformular ein.

10 Vorzeitige Beendigung des Mietvertrages

Die Nichtteilnahme des Ausstellers entbindet diesen grundsätzlich nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Er bleibt insbesondere zur Zahlung der vertraglich geschuldeten Entgelte verpflichtet.

11 Werbepaket / Ausstellerkatalog

Mit dem Werbepaket bietet die Asparagus GmbH ihren Ausstellern ein Paket ausgewählter Marketing Tools zur Optimierung der Messebeteiligung und der Präsenz am Markt. Das Werbepaket umfasst die Darstellung im offiziellen Katalog und im Internetkatalog.
Der Eintrag im Katalog und im Internetkatalog ist für Aussteller und Mitaussteller verpflichtend. Hierfür wird eine Gebühr von 100,00 € erhoben.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit im Katalog Anzeigen zu schalten. Benutzen Sie zur Bestellung von Anzeigen bitte das entsprechende Bestellformular in den Anmeldeunterlagen.

12 Ausstellerausweise

Sie sind gültig für die Zeit vom ersten bis zum letzten
Veranstaltungstag. Sie müssen auf Verlangen vorgezeigt werden.

13 Serviceleistung

Serviceleistungen, z. B. Anschlüsse für Strom, Wasser, Gabelstapler usw. müssen mit dem Anmeldeformular bestellt werden.
Nicht bestellte, aber genutzte Serviceleistungen werden nachberechnet. Die Messeleitung behält sich das Recht vor, Aufträge von Dritten ausführen zu lassen. Für nach dem Anmeldeschluss eingegangene Bestellungen für Serviceleistungen wird ein Aufschlag von 25% auf diese Leistung berechnet. Die Bewachung und Reinigung des Standes und der Ausstellungsgüter obliegt dem Aussteller.

14 Erläuterung zum Aussteller Parkplatz

  • Parkausweise müssen beantragt werden
  • Die Nutzung der Parkplätze geschieht auf eigene Gefahr
  • Die Fahrzeuge sind auf den jeweils eingerichteten Parkplätzen für PKW, Busse, Transporter, PKW-Anhänger, LKW sowie Wohnmobile/Wohnwagen abzustellen
  • Werbeverbot: Während der Veranstaltung ist das Abstellen/parken von Fahrzeugen mit Werbeaufbauten auf sämtlichen Parkflächen verboten. Bei Zuwiderhandlung wird das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt.

15 Reinigung / Abfallentsorgung

Die Aussteller sind verpflichtet, Unterlagen für fettige/ölige Exponate zu benutzen. Jegliche Verunreinigung der Zeltböden und des Außengeländes ist verboten. Anfallende Reinigungskosten hat der Aussteller zu tragen. Grundsätzlich sind alle Aussteller verpflichtet, den von ihnen produzierten Abfall in getrennten Fraktionen, in Müllsäcken bzw. Containern zu sammeln und zu entsorgen.

16 Sicherheitsvorschriften

Das Ausstellungsgelände darf mit maximal 5 km/h nur zum Be- und Entladen befahren werden. Es gilt die StVO. Die Lieferfahrzeuge müssen nach zügiger Entladung aus dem Anfahrtsbereich entfernt werden. Während der Öffnungszeiten ist jeglicher Verkehr auf dem Ausstellungsgelände verboten. Sämtliche Gänge, Türen, Notausgänge, Notbeleuchtungen und Feuerlöscheinrichtungen, müssen direkt erreichbar bzw. deutlich sichtbar sein. Die Gänge sind als Rettungswege immer frei zu halten. Transparente und Firmenschilder dürfen nicht aus dem Stand herausragen. Werbeballone dürfen nicht mit Helium gefüllt sein.

17 GEMA- Gebühren

Für musikalische oder videotechnische Vorführungen oder die Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen bedarf es der Genehmigung der GEMA. Anmeldungen sind vom Aussteller vorzunehmen bei:
GEMA
Postfach 30 12 40
10722 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 21245-00
Fax: +49 (0) 30 21245-950
E-Mail:

18 Lärmbelästigung

Die Lautstärke für Produktpräsentationen muss jederzeit so bemessen sein, dass die anliegenden Aussteller nicht gestört werden.

19 Aufbau / Gestaltung

Im Interesse eines repräsentativen Gesamterscheinungsbildes der Messe, ist der Aussteller beim Standbau an die Genehmigung des Veranstalters und deren Anweisungen gebunden. Für Stände, welche die Normhöhe von 2,50 m überschreiten, ist eine schriftliche Genehmigung des Veranstalters erforderlich. Der Standaufbau muss spätestens am 02.Sept. 2025 um 20:00 Uhr beendet sein. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Stände gereinigt und alle Verpackungsmaterialien beseitigt sein. Ist mit dem Aufbau des Standes am 02.Sept. 2025, 15:00 Uhr durch den Aussteller nicht begonnen worden, kann der Veranstalter anderweitig über den Platz verfügen, ohne dass die Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der Standmiete aufgehoben wird.

20 Abbau

Mit dem Abbau der Stände darf erst nach Veranstaltungsende ab 16:00 Uhr begonnen werden. Wer vor 16:00 Uhr mit dem Abbau beginnt, muss sich einer Strafzahlung von 250,00 € unterziehen. Der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsflächen ist wieder herzustellen. Der Abbau und Abtransport der vom Aussteller eingebrachten Ausstellungsgüter muss spätestens am 05. Sept. um 12:00 Uhr abgeschlossen sein.

21 Sonstige Bedingungen

Unabwendbare  Ereignisse (Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen sowie behördliche Maßnahmen und Auflagen)  die eine planmäßige Abhaltung der Ausstellung unmöglich machen oder einen Abbruch der Veranstaltung erfordern und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen die Aussteller nicht zum Rücktritt und zur Geltendmachung von Schadenersatz.

 

Findet die Ausstellung aus Gründen, welche die Asparagus Handels- und Vertriebs GmbH nicht zu vertreten hat, nicht oder teilweise nicht statt, so kann die Asparagus Handels- und Vertriebs GmbH von den Ausstellern bis zu 35% der Standmiete als allgemeine Kostenentschädigung einbehalten.

22 Datenschutzhinweise

Wir verarbeiten ihre Personenbezogenen  Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

23 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehende Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

24 Mündliche Vereinbarungen

Abweichungen vom Inhalt dieser Bedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn Sie schriftlich von der Asparagus Handels- und Vertriebs GmbH bestätigt wurden. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.

25 Haftungsausschluss

Die Asparagus Handels- und Vertriebs GmbH übernimmt keine Obhutspflicht für das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung.

26 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Oldenburg.